Info aus der Stadtverwaltung

(13.09.2022) BITTE BEACHTEN!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Herbstferien - 17.10.2022 – 28.10.2022 - kann der gr. Saal im Haus der Vereine aufgrund von Bauarbeiten nicht genutzt werden.
Bitte informieren Sie Ihre Vereinsgruppen.

Mit freundlichen Grüßen

(20.07.2022) BITTE BEACHTEN!

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

aufgrund der angespannten Lage bezüglich der Gasversorgung und der steigenden Preise in diesem Bereich haben wir uns in unserem Haus dahingehend verständigt, dass in den Turnhallen sowie dem Haus der Vereine bis auf weiteres die Warmwasserversorgung in den Duschanlagen der Sporteinrichtungen eingestellt wird.

Ich bitte Sie Ihre Vereinsgruppen, die die genannten Sporteinrichtungen nutzen darüber zu informieren und wir hoffen auf Ihr Verständnis, vielen Dank.


(14.01.2022) Update 
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14.01. 2022 in Kraft und sind bis zum 06.02.2022 gültig.
Ergänzend zur 3G- und 2G-Regel wird die 2G+Regel für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten eingeführt. 

Von der Testpflicht ausgenommen sind: 

· geboosterte Personen,
· Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
· Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
· Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können
· vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. 


Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben:
Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Kontaktbeschränkung gelten hierzudem nicht. 

Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens 

Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 1500, Bettenbelegung auf Normalstation durch COVID-19 Patienten und Bettenbelegung auf Intensivstation durch COVID-19 Patienten

· Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich. Zuschauer müssen einen Nachweis der 2G+Regel erbringen. Kontakterfassung ist notwendig. Maximale Teilnehmerzahl wird begrenzt
Öffnung von Sportanlagen ist an folgende Auflagen gebunden (für den organisierten Vereinssport gelten die Kontaktbeschränkung nicht):

· für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis der 2G+Regel und die Pflicht zur Kontakterfassung,

· für die Nutzung von Außensportanlagen ist ein Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen und ebenfalls Kontakterfassung,

Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Alle o.g. Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn einer der Belastungswerte an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten werden. 

Die benannten Regelungen sind von den Nutzern, welche Einrichtungen nutzen umzusetzen und zu dokumentieren.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Mai

Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Stadtverwaltung Crimmitschau
(Stand 14.01.2022)


(23.11.2021) Update Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

nach der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (vom 19.11.2021) ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs untersagt (§13 SächsCoronaNotVO).
Ausnahmen sind nur für Kinder bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres möglich.
Für die Anleitungspersonal gilt 3G (geimpft, genesen, getestet).

Die Kontrolle der Regelungen einschl. Kontakterfassung unterliegt den Vereinen.

Die Regelung gilt zunächst bis 12.12.2021.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Mai

Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Stadtverwaltung Crimmitschau
(Stand 23.11.2021)


(19.11.2021) Update Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,

ab Eintritt der Überlastungsstufe lt. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gilt in den Einrichtungen die 2G-Regel und die Pflicht zur Kontakterfassung.
Ein negativer Test ist somit nicht mehr ausreichend.
Alle sportlichen Veranstaltungen und Angebote im Innenbereich sind betroffen.

Für den Außenbereich gilt, mehr als zwei nicht geimpfte Personen dürfen sich auch bei Vorliegen eines Negativ-Tests nicht mehr zur gemeinsamen, organisierten Sportausübung treffen. 
Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit (§ 9 Abs.4 i.V. m.§ 8 Abs.2 SächsCoronaSchVO). 

Bitte beachten Sie die Hinweise bei der Planung von Veranstaltungen und des Trainings. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.sachsen.de, Landkreis Zwickau sowie Landessportbund Sachsen e.V.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch und per Mail zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Mai

Fachbereich Bildung, Kultur und Sport
Stadtverwaltung Crimmitschau
(Stand 19.11.2021)