Hinweise zur Arbeit der Platzkommissionen im KVFZ (Kreisspielbetrieb)
In allen Spielklassen des KVFZ sind Platzkommissionen tätig.
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Einsparung finanzieller Mittel, die bei der Anreise der Gastmannschaft und des Schiedsrichterteams entstehen würden, wenn das Spiel nicht zur Austragung kommen kann.
Dabei ist zu beachten:
- Die Platzkommission wird bei ungünstigen Witterungsbedingungen, jedoch nur auf Antrag des platzbauenden Vereins wirksam (SpO § 52 (1)).
- Der Begutachtung der Platzkommission unterliegen sowohl der Haupt- als auch der Neben- oder Ausweichplatz bzw. die Neben- oder Ausweichplätze gem. SPO § 50 (7). In die Begutachtung sind speziell bei Schnee- und Eisbedingungen auch die Nebenbereiche der Platzanlage(n), wie Parkplätze, Traversen etc. einzubeziehen. (Sicherheitsaspekte erstrecken sich auch auf die sichere An- und Abreise der Mannschaften und Zuschauer.)
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